Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau
Richtlinie
der Steiermärkischen Landesregierung
über Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau
über Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau
Diese Beihilferegelung erfüllt alle Voraussetzungen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14.12.2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1-81 : Artikel 14 (Neuanlage) und Artikel 26 Rodekosten und Ernteausfall.
Die Richtlinie über Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau tritt mit 01.07.2023 in Kraft und nach Maßgabe einer Folgeregelung der oben angeführten Gruppenfreistellungsverordnung im Agrar- und Forstsektor mit 30.06.2030 außer Kraft.