Standortgerechte Wiederbewaldung und Neubewaldung
Nach Durchführung einer Schlägerung von hiebsreifen Holz (mindestens 60 Jahre) ist nach einer Frist von 5 Jahren eine Wiederbewaldung mit standortstauglichen Baumarten durchzuführen. Unter forstlichen Standort versteht man alle wichtigen Umwelteinwirkungen (Lage, Klima, Boden etc.), die auf das Wachstum der Waldbäume einwirken.
Je nach
- Höhenlage,
- Exposition,
- Region,
- klimatischer Verhältnisse,
- geologischen Untergrund und Bodentyp
können verschiedene Gebiete in Standortseinheiten zusammengefasst werden, die dann bestimmend für die Festlegung der natürlichen Waldgesellschaften und somit für die Auswahl der standortsgerechten Baumarten sind.
Standortsfremde, -gemäße, -widrige Baumart bezeichnet eine Eignung- bzw. Nichteignung einer Baumart unter der Berücksichtigung der Gegebenheiten eines forstlichen Standortes. Die natürlichen Waldgesellschaften dienen als Orientierung für die waldbauliche Festlegung von Baumarten, die für den Standort unbedingt erforderlich sind, damit zumindestens keine Verschlechterung des Standorts eintreten kann.
Diese Kriterien sind Grundlage für die waldbauliche Beratung, die natürlich oft den ökonomisch orientierten Zielen der Gewinnmaximierung zuwiderlaufen.