Soziale Betriebshilfe
Durchführungsbestimmungen
der Steiermärkischen Landesregierung für die soziale Betriebshilfe
Diese Durchführungsbestimmungen stellen die Rechtsgrundlage für die Übernahme von Kosten dar, die zum größten Teil landwirtschaftlichen Betrieben der Primärproduktion auferlegt werden, weil diese aufgrund ihrer Notlage um die Vermittlung eines Betriebs-helfers/einer Betriebshelferin angesucht haben und damit Kosten angefallen sind.