Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
Ziele:
- Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen
- Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen
- Senkung der Produktionskosten
- Verbesserung und Umstellung der Erzeugung
- Steigerung der Qualität
- Erhaltung und Verbesserung der Hygienebedingungen
- Erhaltung und Verbesserung der Tierschutzstandards
- Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt
- Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere Direktvermarktung, handwerkliche Tätigkeiten
- Beitrag zur Modernisierung und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe
Förderungswürdige Maßnahmen:
- Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude
- Bauliche Investitionen im Bereich Almgebäude
- Direktvermarktung und Buschenschankeinrichtungen
- Technische Einrichtung für die Verarbeitung und Vermarktung
- Investitionen im Bereich Bienenhaltung
- Maschinen und technische Anlagen für die Innenwirtschaft
- Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen (nur Zinsenzuschuss zu AIK)
- Investitionen im Bereich Gartenbau
- Investitionen im Bereich Obstbau (Anlage von Intensivobstgärten sowie Erneuerungspflanzungen)
Förderungswerber:
Natürliche und juristische Personen, die als Bewirtschafter einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen. Der Betrieb muss ganzjährig bewohnt und bewirtschaftet sein.
Ausmaß der Förderung:
Investitionszuschuss.(je nach Maßnahme max. 10 – 25 % der anrechenbaren Kosten) Zinsenzuschuss zu AIK.(in Form einer nationalen Top-up-Maßnahme)
Förderungsvoraussetzungen:
- Arbeitsbedarf mind. 0,3 VAK
- Mind. 3 ha LN oder 2 GVE
- Ausreichende berufliche Qualifikation
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Außerlandwirtschaftliches Einkommen max. 2-faches Referenzeinkommen (EUR 88.381,--)
Antragsstellung:
über einheitliches Antragsformular Ländliche Entwicklung (bei Bezirkskammern aufliegend)
Zuständigkeit:
baulich- technische Investitionen, almwirtschaftliche Maßnahmen:
Amt der Stmk. Landesregierung
A10 Land- und Forstwirtschaft
Krottendorferstrasse 94, 8052 Graz
Tel +43 316 877 6910
sonstige Investitionen, insbesondere in den Bereichen Obstbau und Gartenbau:
Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft
Hamerlinggasse 3 , 8011 Graz
Tel +43 316 8050 1262