Gefahrenzonenplan
Aufgaben des Gefahrenzonenplanes!
Der Gefahrenzonenplan ist ein Plan, in dem die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche und deren Gefährdungsgrad sowie jene Bereiche, für die eine besondere Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für Schutzmaßnahmen erforderlich ist, dargestellt werden. Zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne sind die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig. Die Gefahrenzonenpläne erstrecken sich in der Regel auf ein Gemeindegebiet. Es gibt dort rote Gefahrenzonen, in denen eine Besiedelung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und gelbe Gefahrenzonen, deren Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt ist. Zusätzlich gibt es blaue Vorbehaltsbereiche für zukünftige Schutzmaßnahmen, braune Hinweisbereiche für andere als von Lawinen und Wildbächen hervorgerufene Naturgefahren und violette Hinweisbereiche für Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss, um die Schutzfunktion zu gewährleisten. Der Gefahrenzonenplan wird über die örtliche Raumplanung (Flächenwidmungsplanung) bzw. über die Richtlinien "Hinderungsgründe für die Förderung" rechtswirksam. Er liegt bei der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft und der Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung auf.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte :
Wildbach- und Lawinenverbauung Sektion Steiermark
Conrad von Hötzendorfstraße 127/II
8010 Graz 0316/425 817