Feuerbrand
Feuerbrand ist eine meldepflichtige und hoch ansteckende Bakterienkrankheit, welche ursprünglich aus Nordamerika stammt und verschiedene Obst-, Zier- und Wildgehölze befällt. Befallene Pflanzen können innerhalb kurzer Zeit absterben.
Schadpotential und Geschichte
Der Feuerbrand stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für Kernobstbäume und für anfällige Ziergehölzarten dar. Bedroht sind sowohl der Erwerbs- als auch der landschaftsprägende Streuobstbau sowie Baumschulen, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen.
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der botanischen Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Erreger ist das Bakterium Erwinia amylovora. Befallene Pflanzen können innerhalb kurzer Zeit absterben. Als Ursprungsland des Feuerbrandes gelten die USA, wo schon vor 200 Jahren über diese Krankheit berichtet wurde. In Europa trat Feuerbrand erstmals 1957 in Südengland auf und wurde bisher in nahezu allen europäischen Ländern nachgewiesen. Feuerbrand wurde erstmals 1997 in Österreich nachgewiesen. Das Jahr 2007 gilt in der Steiermark als Feuernbrand-Katastrophenjahr. Seit 2015 musste die Rodung von mehr als 10 ha massiv mit Feuerbrand befallener Erwerbskernobstfläche sowie in 51 Fällen entweder der Rückschnitt oder die Rodung von befallenen Einzelwirtspflanzen angeordnet werden.
Die weltweite Verbreitung ist unter EPPO Global Database ersichtlich.
Infektionen können über Blüten, Triebe (Triebspitzen) oder Wunden erfolgen. Während der Vegetationszeit breitet sich Feuerbrand besonders bei feuchtschwülem Wetter sehr rasch aus. Die Hauptinfektion erfolgt jedoch über Blüteninfektionen. Hier wird der Erreger über Regen, Wind oder Insekten zwischen den Wirtspflanzen verteilt.
Wirtspflanzen
Von Feuerbrand können verschiedenste Rosengewächse befallen werden. Als besonders empfindlich gelten Apfel, Birne, Quitte, Cotoneaster und Crataegus (Weiß- und Rotdorn). Information zu weiteren Wirtspflanzen sind auf ages.at ersichtlich.
Feuerbrandbekämpfung
Infizierte Pflanzen können nicht mehr geheilt werden. Eine direkte Bekämpfung von Feuerbrand mit Pflanzenschutzmitteln ist nur eingeschränkt möglich. Eine Sanierung ist nur durch mechanische Maßnahmen erzielbar. Bei wenig geschädigten Pflanzen kann zwar das Ausschneiden erkrankter Äste ausreichend sein, bei starkem Befall muss eine Rodung der befallenen Pflanzen durchgeführt werden. Eine präventive Strategie gegen Feuerbrand, indem das Erregerpotential niedrig gehalten wird, wird als zielführend angesehen.
Weiter Informationen zur Bekämpfung des Feuerbrandes erhalten sie unter ages.at und unter obstwarndienst.lko.at.
Rechtliche Informationen zum Feuerbrand
Erwinia amylovora, der Erreger des Feuerbrands ist gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 als geregelter Nicht-Quarantäneschädling eingestuft. In der Steiermark regelt die Feuerbrandverordnung seit 2003 unter anderem die Meldepflicht beim Auftreten von Feuerbrand sowie Verbringungsverbote und Bekämpfungsmaßnahmen.
Meldepflicht
Der Eigentümer oder die verfügungsberechtigte Person ist im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, jeden Verdacht von Feuerbrandbefall der Behörde zu melden. Das Auftreten im Erwerbsobstbau ist dem Referat Pflanzengesundheit und Spezialkulturen der A10 Land- und Forstwirtschaft zu melden. Beim Auftreten im Haus- und Kleingarten sowie im Streuobstbereich ist die zuständige Bezirksforstinspektion zu kontaktieren.
Rechtsgrundlagen:
Berichte und weitere Informationen
Berichte:
- Feuerbrandbericht 2023 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2022 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2021 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2020 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2019 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2018 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2017 (*.pdf-Datei)
- Feuerbrandbericht 2016 (*.pdf-Datei)
Mehr Informationen zum Feuerbrand:
- Aktuelle Feuerbrandsituation in der Steiermark
- Biologie, Entwicklung
- Geschichte, Verbreitung
- Wirtspflanzen
- Bekämpfung, Probenahme
- Befallserkennung
Für weitere Informationen stehen der jeweilige Gemeindebeauftragte (im Gemeindeamt erfragen), die Mitarbeiter des Feuerbrandsachverständigendienstes in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Referate Pflanzengesundheit und Spezialkulturen (Tel. 0316 877-6600) sowie Landesforstdirektion (Tel. 0316 877-4534) der A10 Land-und Forstwirtschaft und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur Verfügung.