Feuerbrandbekämpfung, ordnungsgemäße Probenahme
Bei der Feuerbrandbekämpfung kommt neben Verbringungseinschränkungen und der Einhaltung strenger Importbestimmungen der regelmäßigen Beobachtung von Feuerbrandwirtspflanzen eine sehr große Bedeutung zu. Wirtspflanzen sollten von Blühbeginn bis zum Ende der Vegetationsperiode (vor allem nach feucht-schwülen Witterungsperioden, während des Blühens und nach Hagel) auf Symptome beobachtet werden. Als Zeitpunkte eignen sich dafür besonders die Morgen- und Abendstunden.
Ein Befallsverdacht ist umgehend dem Gemeindebeauftragten für Feuerbrand zu melden (im Gemeindeamt erfragen). Nach Begutachtung wird die Probenahme und Analyse vom Feuerbrandsachverständigendienst veranlasst.
Eigenständige Probenahme ist wegen der Verschleppungsgefahr der Krankheit strengstens verboten!
Bei Befall sind entsprechende Maßnahmen, wie sachgemäßer Rückschnitt oder Entfernung der Pflanze vorgesehen.
Merkblatt: