Forststraßenbau
Walderschließung
Grundlage für ökologische Bewirtschaftung
Mit zunehmendem menschlichen Nutzungsdruck und durch Rationalisierungsmaßnahmen sind nicht nutzbare Bereiche weitgehend diskriminiert.
Eine zeitgemäße Erschließung mit forstlichen Bringungsanlagen ermöglicht ökosystemare Einheiten naturnah und wirtschaftlich zu bearbeiten.
Der Wald kann seine wichtigen Wirkungen für den Menschen – die Nutzwirkung, die Schutzwirkung, die Wohlfahrtswirkung und die Erholungswirkung – nur dann erfüllen, wenn er zeitgerecht verjüngt und nach waldbaulichen Grundsätzen gepflegt wird.
Forststraßen sichern Erreichbarkeit des Waldes
Sie sichern die rasche Erreichbarkeit des Waldes im Katastrophenfall, nach einem Sturm, bei Lawinen oder bei der Borkenkäferbekämpfung. Forststraßen ermöglichen eine laufende Kontrolle der Wälder und haben eine wichtige Funktion bei der raschen Bergung und Versorgung von Verunglückten und bei der Bekämpfung von Waldbränden.
Einkommensquelle Wald
Nicht zuletzt sind Forststraßen eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in das Waldvermögen. Sie dienen der Waldpflege und der langfristigen Ertragssteigerung.
Fachliche und finanzielle Unterstützung
Die Mittel der Walderschließung sind möglichst landschaftsschonend auszuwählen.
Nach § 105 ForstG 1975 dürfen nur befugte Forstfachkräfte Forststraßen planen und die Bauaufsicht durchführen. Dies hat nach strengen ingenieurtechnischen Grundsätzen zu erfolgen.
Für Waldbesitzer ohne eigenes Forstpersonal kann auf Antrag die Planung und Bauaufsicht ihrer Walderschließung durch den Stmk. Forstaufsichtsdienst durchgeführt werden.
Für den Neubau von Forststraßen und dem Umbau auf LKW-Befahrbarkeit kann eine Unterstützung aus EU-, Bundes- und Landesmitteln gewährt werden.