Ambrosie – Allergieauslöser und Problemunkraut
Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u. a. auch Ambrosia, Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, stammt ursprünglich aus Amerika und wurde vor etwa 150 Jahren nach Europa gebracht. Bis heute ist sie in Ost- und Mitteleuropa anzutreffen und breitet sich immer weiter aus.
Ambrosie - Beschreibung der Pflanze
Negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Gesundheit
Ambrosie – Beschreibung der Pflanze
Die Ambrosie ist eine einjährige Pflanze aus der Familie der Korbblütler, die nach der Keimung ab Mitte April zu einer stark verzweigten Pflanze mit bis zu 1,5 m Wuchshöhe heranwächst. Zur Keimung benötigt diese konkurrenzschwache Pflanze ausreichend Licht. Die robusten Stängel sind meist rötlich und weich behaart. Die Hauptblütezeit liegt in den Monaten August und September. Warmes und trockenes Herbstwetter begünstigt die Entwicklung der Pflanze und dass Reifen der Samen. Eine Pflanze produziert bis zu 8 Milliarden Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen können sowie durchschnittlich 4.000 Samen. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen sind bis zu 40 Jahre keimfähig. Für eine Keimung werden aber offenen Bodenflächen benötigt.
Die Ambrosie bevorzugt als Ruderalpflanze offene Böden, z. B.: Brachen, Straßen- und Bahnränder (Verkehrswegenetze), Gärten (unterm Vogelhaus), Baustellen, landwirtschaftliche Flächen und Uferböschungen. Die Samen haften an Reifenprofilen von Fahrzeugen und landwirtschaftliche Maschinen ebenso wie an Kleidung, Schuhwerk und Tieren.
Sobald die Samen zu Boden fallen, ist der Standort verseucht. Über kürzeste Strecken erfolgt der Transport des Samens mit dem Wind. Die Verbreitung über weitere Strecken und Entfernungen geschieht u. a. durch den Transport von mit Samen kontaminiertem Aushubmaterial, durch mit Erde verunreinigte Reifen von Bodenbearbeitungs- und Erntemaschinen, über mit Ambrosiasamen verunreinigtes Erntegut, durch Mähgut und Mäharbeiten bei der Straßenrandpflege sowie verunreinigtes Saatgut, Vogelfutter und Futtermittel.
Ambrosie erkennen
Die einjährige Pflanze kann bis zu 1,50 m hoch werden und besitzt eine Pfahlwurzel. Die Stängel sind ab der Basis stark verzweigt, behaart und oft rötlich gefärbt. Die doppelt gefiederten, kurzstieligen, grünen Blätter sind kurz beidseitig behaart.
Negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Gesundheit
Die Ambrosie ist ein Problemunkraut in der Landwirtschaft. Durch Verunkrautung mit Ambrosie sind insbesondere Reihenkulturen mit einer eher späten Vegetationsentwicklung wie Sonnenblumen, Sojabohnen, Mais und Ölkürbis gefährdet. In landwirtschaftlichen Kulturen sind es die Platz-, Nährstoff-, Wasser- und Lichtkonkurrenz, die zusammen mit einem erhöhten Bekämpfungsaufwand zu Ertragseinbußen und Einkommensminderung führen können.
Ambrosiapollen gehören zu den stärksten Allergieauslösern und verursachen Schnupfen, Bindehautentzündungen, Bronchitis mit Husten, Atemnot und allergisches Asthma. Durch die späte Blütezeit verlängert sich die Pollensaison für Allergiker (35% reagieren auf Ambrosia Pollen) um bis zu 2 Monate. Bei sensiblen Menschen kann direkter Hautkontakt mit der blühenden Pflanze Ekzeme auslösen.
Vorbeugung
Das Ausbreitungsrisiko invasiver Neophyten kann durch generelle vorbeugende Maßnahmen minimiert werden. Wichtig ist es, das Verbreitungspotential niedrig zu halten. Dazu sollten Pflanzen vor der Blüte entfernt werden. Augenmerk sollte auf Ruderalstandorte und in der Landwirtschaft auf Reihenkulturen mit einer späten Vegetationsentwicklung gelegt werden. Die mechanische Verschleppung von keimfähigen Samen ist zudem eine Verbreitungsmöglichkeit. Besondere Hygiene im Umgang mit den Pflanzen sollte gewahrt werden.
Bekämpfung
Es werden verschiedene Methoden bei der Bekämpfung von Ambrosia angewendet. Die Methoden können einzeln oder in Kombination mit anderen Methoden angewendet werden, um die Keimung der Samen zu begrenzen. Die Wahl der Methode hängt von der Anzahl der Pflanzen, ihrem Entwicklungsstadium, dem Standort und der Nutzung (landwirtschaftlich oder privat) ab.
Mechanische Bekämpfung
Zum Schutz von Hautirritationen sollten Handschuhe und Kleidung getragen werden, die den Körper vollständig bedeckt. Falls das Ausreißen während der Blütezeit stattfindet, sollten Maske und Schutzbrillen zum Schutz vor Pollen getragen werden.
Beim Ausreißen sollten alle Pflanzen, am besten vor der Blüte, ausgerissen werden um die Verbreitung zu verhindern. Dies ist jedoch nur für kleine bis mittlere Populationen wirkungsvoll.
Mit dem Mähen wird die Samenproduktion verhindert. Dabei sollte der Schnitt so tief wie möglich erfolgen um den Neuaustrieb zu vermindern.
Bis zum 2-Blatt-Stadium ist auch das Hacken eine wirksame Bekämpfungsmaßnahme.
Die Entsorgung kann bei nicht blühenden Pflanzen über die Kompostierung oder den Biomüll erfolgen. Bereits blühende Pflanzen sollten gut verpackt über den Restmüll entsorgt werden.
Chemische Bekämpfung
Die chemische Bekämpfung darf nur mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erfolgen! Besonders schwierig ist die Bekämpfung im Ölkürbis und in der Sonnenblume, da chemische Methoden weitgehend ausscheiden. Die Samen sind sehr langlebig und es ist daher mit einer langjährigen Kontamination eines Standortes zu rechnen, wenn es bei einem Erstbefall zu einer stärkeren Samenbildung kommt. Die Eindämmung des Befalls oder die Verhinderung der Ausbreitung ist in diesem Fall oft nicht mehr möglich.
Landwirtschaftliche Betriebe sollten bei Problemen mit der Ambrosie die Beratung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark hinzuziehen.
Rechtliche Informationen zur Ambrosie
Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder behandelt zwar die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, ist auf Ambrosia allerdings nicht anwendbar, da sie in die entsprechenden Anhänge der Verordnung nicht aufgenommen wurde.
Bei erheblicher Schädigung oder wesentlicher Gefährdung von landwirtschaftlichen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen kann die Bezirksverwaltungsbehörde gemäß Steiermärkischem Pflanzenschutzgesetz 2019 eine bescheidmäßige Anordnung von Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen tätigen.