Forstförderung
Unser Wald in guten Händen
Der steirische Wald liegt in den guten Händen von rund 40.000 Waldbesitzern. Diese bewirtschaften ihn seit Generationen verantwortungsvoll nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit.
Als waldreichstes Bundesland Österreichs werden die vielen Ansprüche an die rund 1 Million Hektar steirischen Waldes für unsere Umwelt, unsere Lebensqualität, die heimische Wirtschaft und nicht zuletzt für den Schutz vor Naturgefahren von entscheidender Bedeutung. In Zeiten weltweit knapper werdender Ressourcen und drohender Gefahren durch den Klimawandel kommt dem nachwachsenden, heimischen Rohstoff eine wichtige Rolle zu.
Nicht zuletzt schafft und erhält der Wald Arbeitsplätze und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung von Betrieben und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Initiative Sicherheit bei der Waldarbeit!
Landesförderung - Zuschuss zum Kauf einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA 2024)
Trotz der ständigen technologischen Weiterentwicklung besteht bei forstwirtschaftlichen Arbeiten nach wie vor ein erhöhtes Gefahrenpotential. Allein im vergangenen Jahr gab es in der Steiermark 354 Verletzte bei Forstunfällen. Die meisten Unfälle passieren laut Unfallstatistik in Folge von Unachtsamkeit und Fehleinschätzungen, durch den falschen Umgang mit der Motorsäge oder die mangelnde Kenntnis über die spezifischen Gefahren bei der Waldarbeit sowie das Fehlen der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forst-Sicherheitsarbeitsschuhe, Schnittschutz-Handschuhe, Schutzhelm und Erste-Hilfe-Paket).
Für die Anschaffung dieser Schutzausrüstung, zur Abhaltung von speziellen forstwirtschaftlichen Sicherheitsschulungen und zur Bewerbung dieser Sicherheitsinitiative wird ein aus Landesmitteln finanziertes Förderungsprogramm angeboten.
Nähere Hinweise erhalten sie bei den Forstaufsichtsstationen, Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaften. In der Landesforstdirektion unter der Telefonnummer: 0316 877-4532 Email : Landesforstdirektion@stmk.gv.at
Waldfonds - Maßnahmenpaket für die Forstwirtschaft
Die Österreichische Forstwirtschaft hat infolge des Klimawandels zahlreiche Stressfaktoren zu bewältigen. Rund 62 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2019 auf Schadholz zurückzuführen. Durch die Corona-Pandemie ist zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff eingebrochen und die Exporte in traditionelle Märkte wie z.B. Italien massiv zurückgegangen. Das Investitionspaket der Bundesregierung sollte die Forstwirtschaft in dieser schwierigen Situation unterstützen. Das Waldfondsgesetz wurde am 7. Juli 2020 im Nationalrat beschlossen. Der Waldfonds umfasst nach einer Erhöhung um 100 Millionen Euro im Jahr 2023 nunmehr ein Investitionsvolumen in der Höhe von 450 Millionen Euro und ist eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für die heimischen Wälder.
Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe".
Informationen zum Programm Waldfonds stehen auf der Hauptseite zur Verfügung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: DI Heinz Lick +43 316 877 4534
Forstförderung:
Für nachfolgend angeführte Vorhabensarten besteht im Programm ländliche Entwicklung in der Periode LE14-20 aus verschiedensten Gründen keine Antragsmöglichkeit mehr:
8.1.1. - Aufforstung und Anlage von Wäldern auf Landwirtschaftlichen Flächen (Mehrfachantragspflichtig)
15.1.1. - Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen (Mehrfachantragspflichtig)
15.2.1. - Erhaltung, Verbesserung genetischer Ressourcen (Mehrfachantragspflichtig)
16.3.1. - Tourismus FORST
16.5.1. - Zusammenarbeit Forst- und wasserwirtschaftlicher Sektor
16.8.1. - Überbetriebliche Pläne
Standardkosten FORST 2014-2020
Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 14-20 FORST stehen auf der Seite der Ländlichen Entwicklung zu Verfügung.
COVID-19 Hilfspaket FORST
Infolge der Corona-Pandemie sind die Holzmärkte massiv eingebrochen. Um die dringend notwendige Schadholzaufarbeitung zu unterstützen und nachhaltige Schäden (Borkenkäfer) zu vermeiden, wird die Errichtung von Holzlagerplätzen gefördert. Für Transport und Manipulation samt Begleitmaßnahmen werden für Trockenlagerung 8 Euro pro Festmeter und für Nasslagerung 16 Euro pro Festmeter Entschädigung als De-Minimis-Beihilfe gewährt. Beantragt werden kann die Entschädigung für einen Zeitraum von rückwirkend 16.März 2020 bis 31. Dezember 2020 direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 10 - Landesforstdirektion)
Die Aktion ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es konnten 897 Betreibe mit einer Gesamtsumme von 550.461,16 EUR unterstützt werden.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an: DÍ Heinz Lick +43 316 877 4534