Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Landesregierung hat gemäß § 9 des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012 einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen. Der erste Landesaktionsplan wurde im Jahr 2012 für den Zeitraum 2012 - 2016 erlassen. Der im Jahr 2012 erstmals der Europäischen Kommission vorgelegte österreichische Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bestand im Wesentlichen aus den von den neun Bundesländern ausgearbeiteten Landesaktionsplänen. Die Europäische Kommission hat allerdings das Fehlen eines einheitlichen nationalen Aktionsplans bemängelt. Im Zuge der notwendigen Evaluierung des Nationalen Aktionsplans wurde daher die Gelegenheit für eine Vereinheitlichung und die Verbesserung des Aktionsplans genutzt.
Die weiteren Nationalen Aktionspläne 2017 - 2021 und 2022 - 2026 wurden von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Bundesländer, Interessensvertretungen sowie anderer Stakeholder gemeinsam verfasst, um bundesweit einheitliche Aktionsplänen zu schaffen.
Der Anfang Dezember 2021 dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) übermittelte „Aktionsplan des Landes Steiermark über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 - 2026" entspricht daher dem Nationalen Aktionsplan.
Der Nationale Aktionsplan legt quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt fest. Darüber hinaus fördert er die Entwicklung und Einführung des Integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.
Bei der Erstellung und bei jeder Änderung dieser Aktionsplans hat eine Anhörung der Öffentlichkeit zu erfolgen. Dazu sind der Entwurf eines Aktionsplanes und eine verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Entwurfs während der Amtsstunden beim Amt der Landesregierung mindestens vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Insofern wurde der Entwurf eines Aktionsplanes des Landes Steiermark zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Periode 2022 - 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, in der Zeit vom 27. August 2021 bis 24. September 2021 während der Amtsstunden (8.00 bis 12.00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und im Internet abrufbar zur Verfügung gestellt.
Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022-2026 sowie die Aktionspläne der vorangegangenen Perioden stehen unter folgenden Links zum Download zur Verfügung:
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel 2022 -2026