SCHUTZWALD
Schutzwald-Unterscheidung lt. ForstG 1975
§ 21 (1) „Standortschutzwälder" (felsig, seichtgründig, schroff,
Abrutschungen, Kampfzone und angrenzender Waldgürtel)
§ 21 (2) „Objektschutzwälder" (Menschen, Siedlungen, Anlagen,
kultivierter Boden, Schutz vor Elementargefahren -
besondere Behandlung)
§ 22 regelt die Behandlung und Nutzung der Schutzwälder.
Weiters nimmt das Stmk. Waldschutzgesetz Bezug auf die Wildbachbegehungen und Bewirtschaftung der Wildbacheinhänge.
Schutz durch Wald - Schutzwaldkonzepte
„Österreichische Waldinventur (ÖWi 2007/2009)"
172.000 ha bzw. 17 % der steirischen Waldfläche sind Standortschutzwald
Die ÖWi gibt durch periodische Erhebungen Auskunft über den Zustand der Schutzwälder.
„Bezirksweise Waldentwicklungspläne"
Auf 382.000 ha bzw. 38 % gibt es steiermarkweit Wälder mit einer Schutzwirkung der Wertziffer 2 (erhöhtes-) und 3 (besonderes öffentliches Interesse)
„Landeskonzept zur Verbesserung der Schutzfunktion des Waldes (1994-2014)
192.000 ha Wälder mit hoher Schutzfunktion (vorrangig in Einzugsgebieten von Wildbächen und Lawinen)
„Initiative Schutz durch Wald 2006"
In den sogenannten Bezirksrahmenplänen wurden 209 Projektkulissen mit unmittelbarer Objektschutzwirkung für Häuser und Straßen etc. mit einer Fläche von 66.000 ha ausgewiesen.
Wald mit Objektschutzwirkung (OSWi) - Landesschutzwaldkonzept 2017
Im Jahr 2016/17 wurden gemäß dem Erlass OSWi und dem Handbuch vom Ministerium für ein lebenswertes Österreich vom Steirischen Landesforstdienst sogenannte Bezirksrahmenpläne erstellt. Diese wurden am 15.11.2017 ministeriell genehmigt.
Auf 277 Projektkulissen mit einer Waldfläche von 48.161 ha bzw. 4,8 % erfüllt der Wald eine besondere Objektschutzwirkung.
Weiters wurden für jede Projektkulisse realistisch umsetzbare Maßnahmen mit einer Gesamtmaßnahmenfläche von 4.335 ha angesprochen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Förderungsmöglichkeiten der LE 2014/20 bzw. der LE 2021/27 oder innerhalb von flächenwirtschaftlichen Projekten in Zusammenarbeit des steirischen Landesforstdienstes mit der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Ohne den freiwilligen Einsatz und die Eigeninitiative der steirischen Waldbesitzer ist jedoch eine Schutzwaldbewirtschaftung undenkbar.
Schutzwaldplattform Steiermark
Die Erhaltung, Pflege, Wiederherstellung von Schutzwäldern bedarf einer besonderen fachlichen und waldbaulichen Behandlung. Die Kosten können meist nicht aus Holzerträgen erwirtschaftet werden. Daher bedarf es auch einer besonderen öffentlichen Unterstützung.
(10 Jahre Schutzwaldplattform Steiermark)
Die Schutzwaldplattform ist ein Diskussionsforum und soll alle Betroffenen zusammenführen und sie so zu Beteiligten an einer gemeinsamen Schutzwaldbewirtschaftung machen.
Schutzwaldinformationen
Für Detailinformationen bzw. Informationen vor Ort wenden Sie sich bitte an den Referenten für Schutzwaldbewirtschaftung oder an die Bezirksforstinspektionen Mitarbeiter LFD und BFI´s.
Unter dem Thema Waldbewirtschaftung finden sich umfassende Informationen zur Forstförderung.
Der Waldatlas Steiermark bietet neben vielen forstfachlichen Bestandesdaten für die Gefahrenarten Rutschung und Steinschlag eine Naturgefahrenhinweiskarte.
Unter Objektschutzwälder sind die Projektkulissen des Landesschutzwaldkonzeptes 2017 mit den dazugehörigen Stammdaten abrufbar.
Der WEP (Waldentwicklungsplan) gibt Auskunft über die Waldwirkungen.