Große Beutegreifer - Wiederkehrende Arten
Bis ins 20. Jahrhundert waren Bären (Ursus arctos), Wölfe (Canis lupus) und Luchse (Lynx lynx) in Österreich, aber auch weiten Teilen Europas ausgerottet. Schutzmaßnahmen auf Grundlage der FFH-Richtlinie sowie der Berner Konvention und nicht zuletzt ausreichendes Beuteangebot haben dazu geführt, dass sich Restpopulationen dieser Arten teilweise wieder erholen konnten.
Der Wolf ist eigenständig und in den letzten Jahren mit einer hohen Dynamik in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete zurückgekehrt. Luchs- und Bärvorkommen gehen zumeist auf Wiederansiedelung zurück (z.B. Luchs: Deutschland - Harz und Pfälzerwald, Schweiz - Jura, Tschechische Republik, Bär: Italien - Trentino). Zudem wandert seit einigen Jahren der Goldschakal von seinem ursprünglichen Verbreitungsschwerpunkt in Osteuropa auch nach Österreich ein. In der Steiermark gibt es bereits bestätigte Reproduktionen.
Aktuelle Verbreitungskarten der einzelnen Arten werden durch das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs zusammengestellt.
Die großen Beutegreifer beeinflussen das Wirkungsgefüge zwischen Nutz- sowie Wildtieren und deren Lebensräumen in der vom Menschen geprägten Kulturlandschaft. Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung sowie für die jagdliche Bewirtschaftung des Schalenwilds und damit auch für die Forstwirtschaft bedeuten sie eine erhebliche Herausforderung.
Damit Konflikte zwischen großen Beutegreifern und der direkt betroffenen Landbewirtschaftung sowie sonstigen Landnutzungsinteressen möglichst gering ausfallen, bedarf es eines geeigneten Managements. Hier gilt es berechtigte Ansprüche der Nutztierhaltung, der Forstwirtschaft, des Naturschutzes und des Wildes zu berücksichtigen und daraus verantwortungsvolle Entscheidungen abzuleiten.
Management-Pläne lsowie die Wolfsverordnung Steiermark liefern die notwendigen Vorgaben, um Konfliktpotential und das Risiko von Schäden zu minimieren.
- Wolfsmanagement Österreich
- Wolfsmanagement Steiermark
- Wolfsverordnung Steiermark
- Meldungen und Maßnahmen Wolf
Abgeltung von Schäden: Von großen Beutegreifern wie Bär, Luchs und Wolf nachweislich verursachte Schäden werden bis auf weiteres abgegolten. Hierfür sind die amtlichen RissbegutachterInnen der jeweiligen Bezirke durch die betroffenen NutztierhalterInnen zu kontaktieren (siehe Meldungen und Maßnahmen Wolf).
Herdenschutz: Frei gehendes, nicht behirtetes Vieh ist einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Weniger Schäden bedeuten auch weniger Konflikte, daher ist vor allem die Schadensprävention von großer Bedeutung. Beratungsstellen und Informationen bieten das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs unter Herdenschutz sowie der Steirische Schaf- und Ziegenzuchtverband.
Begegnung mit dem Wolf: Grundsätzlich meidet der Wolf den Menschen und geht ihm aus dem Weg. Begegnungen sind daher selten, aber möglich. Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden folgende Verhaltensregeln empfohlen. ( Verhalten bei Wolfsichtung)
Rissbegutachter/Innen und Beratungen zum Herdenschutz:
Amtliche RissbegutachterInnen Steiermark