Wildfütterungen
Aus wildbiologischer Sicht ist die Fütterung von Rot- und Rehwild in vielen Gebieten nicht notwendig.
Die Zufütterung in strengen Wintern soll die vorhandene natürliche Äsung nach Art und Menge so ergänzen, dass sie einem natürlichen Nahrungsangebot möglichst nahe kommt. Siehe §§ 4 und 50 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986.
Entsprechend den physiologischen Bedürfnissen des Schalenwildes während des Winters wird mit Erhaltungsfutter (Raufutter) das Auslangen gefunden.
Die natürlichen Jahresabläufe des Wildes und seine Verhaltensweisen sollten durch die Fütterung möglichst nicht gestört werden.
§ 51, Stmk. Jagdgesetz bietet durch die Ausweisung von zeitlich und örtlich begrenzten Wildschutzgebieten die Möglichkeit, dem ausgeprägten winterlichen Ruhebedürfnis des Wildes Rechnung zu tragen. In diesen Gebieten gilt außerdem das Wegegebot, d.h. die ausgewiesenen Wege dürfen nicht verlassen werden.
Literaturtipp: Fütterung von Reh- und Rotwild. Ein Praxisratgeber. Deutz/Gasteiner/Buchgraber.