Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions- und 9.2.1Wirtschaftsräume, in der Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte (Anhang I-Erzeugnisse) einschließlich der funktionell notwendigen und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen (z.B.: Aufstallungen, mobile Geflügelstallungen, Entmistungsanlagen, milchtechnische Einrichtungen, Fütterungsanlagen, Silos, Wasser- und Energieversorgung, Milch- und Futterkammern, Lagerkeller, Werkstätten, Speicher- und Lagerräume, Arbeits- und Vermarktungsräume); in der Verarbeitung und Direktvermarktung auch mobile Einrichtungen.
Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Gärresten mit deren fester Abdeckung zur Vermeidung von Emissionen; Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von festem Wirtschaftsdünger und von Kompostaufbereitungsplatten;
Bauliche und technische Investitionen für Biomasseheizanlagen; für standardisierte biogene Brennstoffe aus vorindustrieller Produktion, soweit vom BMLFUW anerkannt (Spezifizierungen und Obergrenzen für anrechenbare Kosten siehe Beilage 1 und Beilage 18);
Bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude (Spezifizierung siehe Beilage 18) einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung;
Investitionen in Baulichkeiten und technische Einrichtungen zur Bienenhaltung und Honigerzeugung;
Erwerb von selbstfahrenden Bergbauernspezialmaschinen (z. B. Zweiachsmäher. Motorkarren und Motormäher, Spezifizierungen und Obergrenzen für anrechenbare Kosten siehe Beilage 18.), gemeinschaftlicher Erwerb von selbstfahrenden Erntemaschinen (Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, ohne Mähdrescher) sowie von gezogenen Erntemaschinen (Kartoffelkulturen, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen), von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inklusive Gülleverschlauchung, ausgenommen Güllefässer, von Gülleseparatoren, von Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten; (Mindesteinsatzgrenzen siehe Beilage 2) Aus Gründen einer regionalspezifischen Schwerpunktbildung kann das BMLFUW Einschränkungen zu folgenden Fördergegenständen auf begründeten Antrag einer Bewilligenden Stelle mit allgemeiner Wirkung für den Wirkungsbereich dieser Bewilligenden Stelle genehmigen: gemeinschaftlicher Erwerb von selbstfahrenden Erntemaschinen, von gezogenen Erntemaschinen und von Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten.
Verbesserung der Umweltwirkung (Bodenschutz, Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Wasserschutz) von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen durch technische Adaptierung oder durch Geltendmachung von Mehrkosten für besonders umweltschonende Neuanschaffungen;(Auflistung und Spezifizierung siehe Beilage 3, Obergrenzen für anrechenbare Kosten siehe Beilage 18).
Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung (einzelbetrieblich), die den besonderen Förderungsvoraussetzungen betreffend effiziente Wassernutzung und Wassereinsparung genügen;
Gartenbau: Bauliche Investitionen in Gewächshäuser einschließlich der für Produktion, Lagerung und Vermarktung erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen; Errichtung von Folientunneln (inklusive Feldgemüsebau); Investitionen zur Energieeinsparung, zur Heizungsverbesserung und -umstellung, zur Beregnung und Bewässerung (inklusive geschlossener Systeme); Einrichtungen für die Speisepilzproduktion;
Obst- und Weinbau (Dauerkulturen): Anlage von Erwerbsobstkulturen und Maßnahmen zum Schutz von Obst- und Weinbaukulturen;