Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte
(6.1.1)
Zur Erleichterung der ersten Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der Betriebsführung von jungen Landwirten unter besonderer Berücksichtigung der Qualifikation.
Förderwerber
kann eine natürliche Person sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Junglandwirte).
Ehepartner oder Partner einer Lebensgemeinschaft können die Existenzgründungsbeihilfe nur einmal erhalten, auch wenn zwei getrennte Betriebe bewirtschaftet werden.