Abwicklung der Investitionsförderung
Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle oder Bewilligenden Stelle eingebracht werden. Die Bewilligende Stelle hat die zeitliche Abfolge bekanntzugeben, in der die vollständigen Förderungsanträge in einem Auswahlverfahren behandelt werden.
Die Vorhaben werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl des gewichteten Schemas erreicht werden.
Mit der Bewilligung sind betraut:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Dipl.-Ing. Reinhold Stern |
Landwirtschaftskammer Steiermark
Dipl.-Ing. Gerhard Thomaser |
Maßnahmen:
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Maßnahmen:
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