Auswahlverfahren bei der Existenzgründung
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach einem geblocktem Verfahren. Die Stichtage werden von
der Bewilligenden Stelle vorab veröffentlicht.
Kriterium:
Höhere berufliche Qualifikation in Form der Meisterausbildung oder höher
Das nächsthöhere Niveau der beruflichen Qualifikation neben der obligaten Facharbeiterausbildung stellt die Meisterausbildung dar, die daher auch mit einer zusätzlichen Punkteanzahl honoriert werden soll. Berücksichtigt können nur bei der Antragstellung nachgewiesene Ausbildungen werden.
Vollständiger Eigentumsübergang
Der vollständige Eigentumsübergang stellt eine besondere Identifikation mit dem Betrieb und den Zielen der Bewirtschaftung dar und wird daher mit zusätzlichen Punkten bewertet. Berücksichtigt kann nur der bei der Antragstellung nachgewiesene vollständige Eigentumsübergang werden.
Lage im Berg- und benachteiligten Gebiet
Der Betriebsstandort befindet sich im Berg- und benachteiligten Gebiet und hat daher durch diese natürliche Benachteiligung auch Auswirkungen auf eine mögliche Hofübernahme oder Neugründung.
Daher ist eine Entscheidung zu Existenzgründung in diesen Gebieten mit der entsprechenden
Punkteanzahl zu bewerten.
Lage in Gebieten in und um Ballungszentren
Der Betriebsstandort befindet sich in Gebieten in und um Ballungszentren mit ausreichender Beschäftigungsmöglichkeit und annehmbaren Pendelzeiten (Gemeinde > 30.000 EW, Radius 200 km). In diesen Bereichen herrscht eine sehr hohe Konkurrenz, was die Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft für potentielle Hofübernehmer oder Neugründer betrifft. Daher sind Existenzgründungen in diesen Lagen mit einer Punktevergabe zu honorieren.
Es können nur die im Bewertungsschema angeführten Punkte erreicht werden. Eine Abstufung der vorgegebenen Punkteanzahl ist daher nicht möglich. Die Mindestpunkteanzahl beträgt 5.