Auswahlverfahren in der Investitionsförderung
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach einem geblocktem Verfahren.
Die Stichtage sind von der Bewilligenden Stelle veröffentlicht worden.
Die Mindestpunkteanzahl beträgt 5 Punkte.
Projekte aus den Fördergegenständen Biomasseheizanlagen, Almen, Bienen, Maschinen der Außenwirtschaft, Umweltwirkung gelten aufgrund ihrer spezifischen Beschaffenheit grundsätzlich als ausgewählt.
Kriterien:
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Qualifikation
- Betriebswirtschaftliche Betrachtung
- Qualität und Produktion
- Innovationspotenzial
- Tierschutz und Tiergesundheit
- Wirtschaftsweise
- Emissionsverminderung
- Bewässerung/Beregnung
- Schutzmaßnahmen/Schutz der Kulturen
- Ressourcen- und Umweltschonung
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen