Infrastrukturbeitrages für milchliefernde Betriebe im benachteiligten Gebiet
Richtlinie - Präambel
Die Wirtschaftlichkeit milchproduzierender Betriebe in benachteiligten Gebieten ist im besonderen Maße vom Produktionsstandort abhängig.
Eine Hofabholung der Milch durch einen Milchtransporter ist nicht für jeden Betrieb aufgrund der teils geringen produzierten Milchmenge oder der Gegebenheit der Hofzufahrt möglich. Der Unterbau der Hofzufahrtsstraßen ist für die schweren Milchtransporter nicht geeignet, und diese würden dadurch massiv geschädigt werden. Diese milchproduzierenden Betriebe müssen ganzjährig mindestens im zweitägigen Intervall die Milch zu einer Sammelstelle oder direkt in die Molkerei bringen.
Der Infrastrukturbeitrag soll für kleinere und mittlere milchproduzierende Betriebe einen Beitrag für den Eigentransport der Milch liefern und den Wegfall der Milchquote ab dem Jahr 2015 lindern.
Würden Betriebe aus finanziellen Gründen zur Aufgabe dieses Produktionszweiges gezwungen werden, könnte die Landschaftspflege für die Zukunft nicht mehr garantiert werden.
Ziele
Der Infrastrukturbeitrag für milchliefernde Betriebe ist speziell auf Standorte mit hoher Bewirtschaftungserschwernis und Transport der Milch zu einer Übernahmestelle (=„Milchsammelstelle" oder Molkerei) ausgerichtet. Die Einstellung der Milchtierhaltung unter erschwerten Bedingungen würde u.a. zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, Veränderung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs, Reduktion der Artenvielfalt und somit Verlust der Funktionsvielfalt dieser Gebiete führen.
Begründet wird dieser Beitrag damit, dass in der Vollkostenrechnung die Produktion von einem Kilogramm Milch in Gebieten mit lagespezifischen Nachteilen durch höhere Produktionskosten durch lagespezifische Nachteile des Produktionsstandortes im benachteiligten Gebiet wesentlich teurer als in Gunstlagen ist.
Durch den Infrastrukturbeitrag soll die Beanspruchung der Transportwege durch den täglichen Milchtransport sowie die Mehraufwendungen, welche durch den Milchtransport entstehen, teilweise abgegolten werden. Der Infrastrukturbeitrag für milchliefernde Betriebe ist ein wertvoller Beitrag des Landes zur Absicherung der Milchproduktion im Berggebiet und damit zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.
Die angespannte wirtschaftliche Situation der Milchbetriebe lässt gerade im weit zersiedelten ländlichen Raum die Unterstützung als dringend notwendig erscheinen, um die Milchzulieferung für täglich frische Milch abzusichern.
Abwicklung
Die Abwicklung dieser Richtlinie erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Steiermark.
Zahlstelle:
Die Landwirtschaftskammer Steiermark ist im Namen und auf Rechnung der Steiermärkischen Landesregierung betraut mit
- Entgegennahme des Ansuchens im Wege der LK Steiermark auf Bezirksebene
- Abwicklung der Förderung
- Entscheidung über die Gewährung der Förderungen
- Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinie
- Auszahlung des Förderungsbetrages
- Rückforderung des Förderungsbetrages
- Stichprobenkontrollen