Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen
Am 22. Juli 2016 wurde die „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen" genehmigt; diese ist mit gleichem Datum in Kraft getreten.
Die Sonderrichtlinie hat die Regelung von Zuschüssen zu Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen, die durch widrige Witterungsverhältnisse (Hagel, Frost, Dürre, Stürme, lang anhaltende Regenfälle, Schneedruck) verursacht werden, zum Inhalt.
Der Richtlinie entsprechend kann die Versicherung auch einen Versicherungsschutz gegen Schäden an Einrichtungen zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen beinhalten.
Es wird von Bund und Land ein Zuschuss von jeweils 25% zu den Versicherungsprämien gewährt, sodass die Versicherten nur mehr die verbleibenden 50% der Versicherungsprämie zu zahlen haben.