Jagd und Fischerei
Jagd
- Rechtliche Grundlagen
- Aktuelles
Aufsichtsjäger- und Berufsjägerprüfungen
Termine für Weiterbildungskurse für das Jagdschutzpersonal auf der Hompage der Landesjägerschaft - Digitaler Jagdkataster
Der Digitale Jagdkataster (DJK) enthält jagdstatistische Informationen über alle Jagdgebiete. Gesammelt und aufbereitet werden diese Daten von den Bezirksjagdämtern in Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden (Bezirksverwaltungsbehörden). Diese Daten dienen der Behörde als Grundlage für die jagdrechtlichen Verfahren. Ein Teil dieser Informationen - die Darstellung der Jagdgrenzen- wird allen Bürgerinnen und Bürgern über den Digitalen Atlas zugänglich gemacht. - Fachinformationen
Fischerei
- Rechtliche Grundlagen
- Aktuelles
Termine für die Fischerprüfungen bei den Bezirksverwaltungsbehörden:
1. Freitag im April ( Anmeldung spätestens am 1. März) und
1. Freitag im Oktober (Anmeldung spätestens 1. September)
Termine der Fischereiaufseherkurse und Fortbildungskurse - Digitaler Fischereikataster
Neben der analogen Form der von den Bezirksverwaltungsbehörden geführten Fischereikataster wurden die Fischereigewässer und -rechte auf Grundlage der der Behörde bekannt gegebenen Daten seit 2009 in digitaler Form erfasst und in weiterer Folge auch grafisch dargestellt. Erfasst sind die Fischgewässer mit Namen und Ort, die Eigentümer, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigten mit Namen und Adressen, die Ober- /Unter- /Anlieger und die Fischereiaufsichtsorgane mit Anschrift. Änderungen der in den Fischereikataster eingetragenen Fischereirechte sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen.Folgende Informationen sind gemäß § 22 Abs. 4 Fischereigesetz aus dem Fischereikataster über den LINK für jedermann zugänglich:
1.Fischwasser mit örtlichen Angaben und Nummerierung,
2.Name und Adresse der Eigentümer, Nutzungsberechtigten und Ober-, Unter- und Anlieger,
3.Name und Adresse der Aufsichtsorgane.Der Digitale Fischereikataster ist Teil des Wasserinformationssystems (WIS) und erfolgt die Darstellung über den Digitalen Atlas des GIS-Steiermark derzeit ausschließlich auf Basis der verbalen Grenzbeschreibungen. Fehlerhafte Darstellungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Eine laufende Verbesserung wird angestrebt, Rückmeldungen sind daher erwünscht. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Nähere Auskünfte bei allfälligen Anfragen erteilt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.