Benachteiligte Gebiete der Steiermark
Neue Gebietsabgrenzung in der Steiermark
Die von der EU verpflichtende Neuabgrenzung des Sonstigen Benachteiligten Gebietes ergibt für die Steiermark folgendes Bild.
Exakt 399 Betriebe profitieren von der Neuabgrenzung und können nunmehr einen Antrag auf Ausgleichzahlung stellen.
24 Katastralgemeinden wurden neu abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte nach biophysikalischen Kriterien aus den Bereichen Klima, Boden und Hangneigung.
6828 Hektar sind nunmehr dazugekommen. In der Steiermark sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Flächen aus der Abgrenzung herausgenommen worden.
Auswirkungen sind durch die Abgrenzung auch beispielsweise auf die Investitionsförderung und den Wegebau gegeben, da in den benachteiligen Gebieten die Deckelung der Förderobergrenze von 50 Prozent gilt, ansonsten 40 Prozent.
Zur Abgrenzung der Gebietskulisse in der Steiermark zählen das Berggebiet, das sonstige Benachteiligte Gebiet und das Kleine Gebiet.
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