Förderung der Steirischen Almwirtschaft
Die Almen auch das Dach der Landwirtschaft genannt, stellen ein wertvolles Kulturgut dar, das neben der Funktion für den landwirtschaftlichen Betrieb zur Entlastung der Hofflächen und zur Gesundung und Stärkung des Viehs, auch für den Tourismus von Bedeutung ist.
Der Erholungswert ist einzigartig, die Flächen sind im Sommer als auch im Winter für Wanderer, Schifahrer und Freizeitsportarten offen. Fast jede Bergtour führt vorerst über eine bewirtschaftete Alm, die Hütten sind attraktive Ausflugsziele. Für die Jagd und das Wild stellen Almen wertvolle Äsungsflächen dar, Rotwildschäden im Forst können reduziert werden und lichte Waldweiden bieten Raum für einen Rückzug des Wildes. Für den Naturschutz insbesondere durch die hohe Artenvielfalt, die Regeneration der Trinkwasserressourcen und die Pflege der alpinen Kulturlandschaft ist die Bewirtschaftung der Almen eine wichtige Aufgabe. Durch die regelmäßige und extensive Nutzung sind die bewirtschafteten Almflächen stabiler gegenüber Witterungseinflüssen, durch die Beweidung sinkt die Lawinengefahr. Der Verlust von Almen ist eine schwere Belastung für die Alpen.
Die Alm als Natur- und Kulturgut
Ein wichtiger Aspekt der ordentlichen Almbeweidung ist die Erhaltung der Naturlandschaft. Anhand aufgelassener Almen ist ersichtlich, wie schnell sich der Wald des Gebietes bemächtigt. Die Almen verwachsen, die Hütten verfallen und verschwinden letztlich ganz. Somit verändert sich das Landschaftsbild vollkommen und ein wertvoller und artenreicher Lebensraum geht verloren. Um die Almen zu fördern wurde im ÖPUL (Österreichische Programm für Umwelt und Landwirtschaft) unter Verwendung von EU-, Bundes- und Landesmittel die Maßnahme Alpung und Behirtung geschaffen, um der Verwaldung der Almen entgegenzuwirken. In der Steiermark gibt es laut AMA Auswertung 2017 rund 3700 Betriebe mit Almwirtschaft, die jährlich rund 1300 Förderanträge auf Alpung und Behirtung stellen.
Auch in der VHA (Vorhabensart) „Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft" besteht die Möglichkeit Anlage und Wiederherstellung von die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild besonders prägende Elemente wie etwa Almflächen zu fördern. Derzeit wurden in der Förderperiode 2014-2020 in der Steiermark 12 Anträge positiv bewilligt.
In der Förderperiode 2014-2020 wird die Almwirtschaft in der VHA 4.1.1 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung, in der alle baulichen und technischen Investitionen, die für die funktionelle Almwirtschaft notwendig sind, gefördert.
Bis jetzt wurden 129 Anträge mit Investitionen in die bauliche und technische Ausstattung von Almen bewilligt. Diesen Anträgen liegen aufgewendete Kosten von rund 5,5 Mio. Euro zugrunde.
Durchschnittlich werden etwa € 40.000.- in bauliche und technische Maßnahmen für den Erhalt und die Bewirtschaftung seitens der Almbewirtschafter investiert. Diese Kosten werden durch die Begrenzung auf das reine almwirtschaftliche notwendige Maß begrenzt. Bei der Errichtung der Almgebäude wird durchwegs heimisches Holz verwendet und mit viel Eigenleistung der Betriebsleiter und der Verwandtschaft umgesetzt. In noch immer bestehenden, nicht durch Straßen erschlossenen Almen, wird das Baumaterial durch Hubschrauber eingeflogen und an Ort und Stelle verbaut.
Durch den Klimawandel werden auf den Almen Investition in die Wasserversorgung zunehmend ein wichtigerer Aspekt. Neben herkömmlichen Quellfassungen werden auch Folienteiche errichtet, um die Wasserversorgung über die ganze Weidezeit sicherstellen zu können.
Bei der Erschließung der Almen kann mit dem errichten bzw. dem Ausbau eines Triebweges schon große Erleichterung bewirkt werden. Die meisten nicht erschlossenen Almen liegen in sensiblen Gebieten in denen forst-, naturschutz- und wasserrechtliche Belange genau abgewogen werden müssen.
Für Informationen die Förderung der Almen betreffend ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft (abteilung10@stmk.gv.at) zuständig.