Erlass: Verlängerung von Fristen bei Förderprojekten
Die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch COVID-19 wirken sich auch auf die Abwicklung von Projektförderungen im Bereich des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung aus. Aufgrund krankheitsbedingter oder maßnahmenbedingter Ausfälle ist ein Tätigwerden der Förderungswerberinnen und der Förderungswerber innerhalb der von den zuständigen abwickelnden Stellen vorgesehen Fristen nicht immer möglich oder tunlich.