Förderung der ersten Niederlassung!
Die Fortführung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist für den ländlichen Raum und für die Gesellschaft von enormer Wichtigkeit. Neben der Lebensmittelversorgung mit qualitativ hochwertigen Produkten wird die Erhaltung der Kulturlandschaft als Lebens- und Erholungsraum sichergestellt, sodass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auch einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege leisten.
Durch die Bewirtschaftung werden Arbeitsplätze gebunden und der Arbeitsmarkt wird entsprechend entlastet. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe leisten mit ihren Investitionen auch einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Wirtschaft.
Dem entsprechend wird die Hofübernahme oder auch die Betriebsneugründung in der Förderperiode 2014-2020 in der Vorhabensart 6.1.1 gefördert, wobei die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte unterstützt und damit eine Fortführung oder eine Neugründung eines Betriebes erleichtert.
Voraussetzung für den Erhalt einer Existenzgründungsbeihilfe sind u.a. neben der Bewirtschaftung eines entsprechenden Betriebes, das maximale Lebensalter von 40 Jahren bei Antragstellung und eine für die Bewirtschaftung geeignete Facharbeiterprüfung oder eine einschlägige höhere Ausbildung.
Die Förderung wird in Form einer einmaligen Pauschalzahlung in zwei Teilbeträgen ausgezahlt, wobei bei einer vollständigen Eigentumsübertragung (Kauf, Schenkung, Erbschaft) sowie bei einer Meisterausbildung oder einer entsprechenden höheren landwirtschaftlichen fachlichen Qualifikation (z.B. Universität oder HBLA) jeweils ein zusätzlicher Zuschlag gewährt wird.
In der Steiermark konnte in der Vorhabensart 6.1.1 in der aktuellen Förderperiode an rund 1900 JunglandwirtInnen ein Betrag von insgesamt rund € 21,300.000 bewilligt werden, wovon rund € 16,800.000 bereits ausbezahlt wurden.