Tomato Brown Rugose Fruit Virus
Tomato Brown Rugose Fruit Virus - ToBRFV ist eine Viruserkrankung deren Hauptwirtspflanzen Tomate (Solanum lycopersicum) und Paprika (Capsicum annuum) sind. Erstmals wurde das Virus 2014 in Israel nachgewiesen, wodurch im deutschsprachigen Raum der Schädling auch unter der Bezeichnung "Jordanvirus" bekannt ist.
Das ToBRF-Virus gehört der Gattung der Tobamoviren an, die als extrem widerstandsfähig und als sehr leicht übertragbar gelten. Die Infektion erfolgt über Saatgut und mechanisch über kleinste Verletzungen von Pflanze zu Pflanze durch herkömmliche Kultur- und Pflegearbeiten. Die Viren können sehr lange ohne Wirt an Werkzeugen, auf der Haut und der Kleidung überdauern. Auch Bewässerungssysteme und Nährmedien können zur Verschleppung des Virus innerhalb des Bestandes beitragen. Die Übertragung über Insekten, z.B. Hummeln als Bestäuber wurde ebenfalls nachgewiesen.
Der Virus ist sehr langlebig, auch infizierte Erde und abgestorbene Pflanzen können weiterhin als Infektionsquelle dienen.
Symptome
Die Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und nicht immer eindeutig zugeordnet werden. Leichte bis starke Mosaikfärbung bzw. untypisch geformte, blasig gewölbte Verformungen der Blätter und runzelige Früchte mit braunen oder gelben Verfärbungen weisen auf einen Befall mit ToBRFV hin. Es kann zur Welke der gesamten Pflanze mit anschließender Vergilbung, bis hin zum Absterben der Pflanzen kommen.
Rechtliche Informationen
Das Verbreitungsgebiet von ToBRFV hat inzwischen weltweit zugenommen und trotz verschiedener Regelungen auf EU-Ebene hat sich die Viruserkrankung auch im Gebiet der Union weit verbreitet.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1023 trat mit 01.01.2025 außer Kraft und der Tomato Brown Rugose Fruit Virus wird zukünftig als unionsgeregelter Nicht-Quarantäneschädling in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2970, geregelt. Die Anforderungen für Gemüsesaatgut, Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial von Tomate (Solanum lycopersicum) und ihre Hybride sowie von Paprika (Capsicum annuum) sind in den Anhängen IV, V, XI und XIII geregelt.
Die entsprechenden Rechtsvorschriften über die Inverkehrbringung wurden durch die Durchführungsrichtline (EU) 2024/3010 angepasst und betreffen folgende Richtlinien: 93/61/EWG (Gemüsepflanzgut und -Vermehrungsmaterial), 2002/55/EG (Gemüsesaatgut) und 2002/57/EG (Saatgut von Öl- und Faserpflanzen).
Anforderungen für die Produktion von Saatgut und Jungpflanzen
Um sicherzustellen, dass die Samen von Tomate (Solanum lycopersicum) und ihre Hybride sowie von Paprika (Capsicum annuum) frei von ToBRFV sind, muss entweder
- der Ursprung des Saatguts in einem Land liegen, dass als frei von ToBRFV gilt oder
- die Samen müssen amtlich getestet und als frei von ToBRFV befunden sein.
Im Falle von kleinen Saatgutpartien, die von 30 oder weniger als 30 Mutterpflanzen stammen, besteht die Möglichkeit, dass von den Mutterpflanzen amtliche Proben gezogen und auf ToBRFV getestet werden.
Für die Produktion von Jungpflanzen, müssen die Pflanzen zum Anpflanzen entweder
- aus einem Land stammen, dass als frei von ToBRFV gilt oder
- von Saatgut stammen, dass den wie oben beschriebenen Anforderungen entspricht sowie unter geeigneten Hygienebedingungen zur Verhütung eines Befalls durch ToBRFV gehalten werden.
Saatgut aus Drittstaaten unterliegt weiterhin einer geregelten Testpflicht bei der Einfuhr in die Union.
Resistente Sorten von Paprika (Capsicum annuum) sind von den Regelungen ausgenommen.
Kontakt für eine amtliche Probenziehung:
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Tel.: 0316/877 6637
E-Mail: abt10-haidegg@stmk.gv.at