Landesförderung – Zuschuss zum Kauf einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA 2025)
Trotz der ständigen technologischen Weiterentwicklung besteht bei forstwirtschaftlichen Arbeiten nach wie vor ein erhöhtes Gefahrenpotential. Allein im Jahr 2023 gab es in der Steiermark 268 Verletzte bei Forstunfällen, davon 10 Todesfälle (Quelle AUVA, Abteilung Statistik). Die meisten Unfälle passieren laut Unfallstatistik in Folge von Unachtsamkeit und Fehleinschätzungen, durch den falschen Umgang mit der Motorsäge oder die mangelnde Kenntnis über die spezifischen Gefahren bei der Waldarbeit sowie das Fehlen der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forst-Sicherheitsarbeitsschuhe, Schnittschutz-Handschuhe, Schutzhelm und Erste-Hilfe-Paket).
Für die Anschaffung dieser Schutzausrüstung, zur Abhaltung von speziellen forstwirtschaftlichen Sicherheitsschulungen und zur Bewerbung dieser Sicherheitsinitiative wird ein aus Landesmitteln finanziertes Förderungsprogramm angeboten
Verlängerung der Initiative „Sicherheit bei der Waldarbeit“
Ziel dieser Sicherheitsinitiative ist es, dass Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen nicht nur eine PSA-Ausstattung anschaffen, sondern auch eine entsprechende Schulung absolvieren um Verletzungen bei der gefährlichen Waldarbeit zu vermeiden. Daher ist diese Förderung auch an eine Teilnahme an einen Spezialkurs mit Motorsägearbeit gekoppelt. (Kursdauer mind. 1 Tag - Kursdatum nach 01.01.2023). Je Ausrüstungsgegenstand ist nur einmal eine Förderung möglich (außer die jeweilige Förderungsauszahlung liegt vor dem 01.01.2023)
Alle Ausrüstungsteile einer PSA können in beliebiger Kombination im Rahmen dieser Förderung angekauft werden (je max. 1 Artikel).
- Die Mindestbeihilfe pro Förderungswerber beträgt € 100,- ab einem Minimalrechnungsbetrag von € 250,- inkl. USt.
- Die Maximalbeihilfe beträgt € 200,- (bei einem Rechnungsbetrag von € 500,- inkl. USt und mehr)
Anträge für diese Förderungsmaßnahme werden bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. bis längstens 31. Dezember 2025 entgegengenommen.
Nähere Hinweise erhalten sie in der Landesforstdirektion unter der Telefonnummer:
0316 877-4532.
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