Zukunft Land - Eine Serie zur Ländlichen Entwicklung in der Zeitung "Neues Land" - Teil 8
Die Investitionsförderung trägt zu einer Strukturverbesserung und spürbaren Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität bei.
Nach dem Agrarumweltprogramm ÖPUL und der Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete (AZ) ist die Investitionsförderung die bedeutendste Vorhabensart für landwirtschaftliche Betriebe im Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung. Für die Periode 2014-2020 wurden mit Stand vom 31. Dezember 2020 bundesweit bereits 533,5 Millionen Euro an 20.441 Betriebe ausbezahlt. Davon erhielten die steirischen Förderweber - sie stellten insgesamt 11.951 Anträge - von den bereitgestellten 120 Millionen Euro bis dato 95,5 Millionen Euro. Die geförderten Investitionen tragen, so Johann Klug, Referent für Investitionsförderungen, maßgeblich zur Strukturverbesserung und Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität bei. Sie sollen zu einer verbesserten Gesamtleistung der Betriebe führen und so Einkommen und Arbeitsplätze sichern. Die Investitionsförderung umfasst ein breites Spektrum an finanziellen Unterstützungen. Der größte Brocken sind die Stall- und Wirtschaftsgebäude. Die ausbezahlten Beträge widerspiegeln aber auch die wirtschaftliche Situation in den einzelnen Produktionssparten. Während steirische Rinderbauern bei insgesamt 1028 gestellten Anträgen einen Betrag von 26,4 Millionen Euro (davon 25,9 Millionen Euro für besonders tierfreundliche Haltung) ausbezahlt erhielten, suchten im selben Zeitraum nur 137 Schweinehalter um eine Investitionsförderung an und bekamen 2,8 Millionen Euro gewährt (davon 0,7 Millionen Euro für besonders tierfreundliche Haltung). Die Förderung für Hühnerstallungen machte knapp 7,9 Millionen Euro aus.
Sonderfall Güllegruben
Die Investitionsförderung unterstützt auch die Errichtung von Dauerkulturen von Edelobstanlagen oder Strauchkulturen sowie die Innenmechanisierung mit Biomasseheizungen und verschiedensten Arbeitsgeräten. Für Güllegruben mit einer fix verbundenen Abdeckung und einer Lagerkapazität von mehr als zehn Monaten gibt es neben dem EU-Bund-Land-Zuschuss noch eine Sonderförderung des Landes. Wie Johann Klug informiert, sind Investitionen zur Verbesserung der Qualitäts- und Hygienebedingungen sowie mit Umweltwirkungen ab Nettokosten von 5000 Euro förderfähig. Investitionen in die Almwirtschaft sowie im Obst- und Weinbau werden ab anrechenbaren Kosten von 10.000 Euro bezuschusst. Ansonsten liegt die Förder-Untergrenze bei Nettokosten von 15.000 Euro. Junglandwirte, Biobetriebe und Bauernhöfe in benachteiligten Gebieten mit besonderen Erschwernissen erhalten eine zusätzliche Prämie zu ihren Investitionen. Grundsätzlich liegt die Basisförderung bei 20 Prozent. Laut Johann Klug besteht zu den nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für landwirtschaftliche Betriebe noch die Möglichkeit, einen Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit in dieser Vorhabensart zu beantragen. Ihm fällt auf, dass in der Bauernschaft in den vergangenen Jahren die Bereitschaft größer geworden ist, sich zu verschulden. „Das hängt auch damit zusammen, dass große Projekte zur Realisierung oft Fremdkapital brauchen und auch teurer geworden sind", sagt Klug. „Die Investitionsförderung ist für unsere bäuerlichen Betriebe besonders wichtig", betont auch Landesrat Hans Seitinger. „Sie umfasst ein breites Spektrum an Fördergegenständen, um die landwirtschaftlichen Betriebe in der Urproduktion sowie in der Verarbeitung und Vermarktung zu unterstützen. Damit können wir unsere Bauernhöfe zukunftsfit erhalten." Jeder Förder-Euro löst mindestens das fünffache Investitionsvolumen aus, sodass die Landwirtschaft in Österreich seit dem Jahr 2014 mindestens 2,6 Milliarden Euro investiert hat.
Verlängerung
Das Förderprogramm wird vorerst für die Jahre 2021 und 2022 verlängert. Dabei kommt es zu einigen Anpassungen. So werden tierfreundliche Haltungsformen in der Schweine- und Putenhaltung mit 35 Prozent gefördert. Neubau-Stallinvestitionen sind ab 1. Jänner 2022 für die Bereiche Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rindermast nur mehr nach gehobenem Tierhaltungsstandard förderbar. Und die bodennahe Gülleausbringung wird einzelbetrieblich und gemeinschaftlich mit 40 Prozent bezuschusst. Beim Ausfüllen der Anträge erhalten die Bauern Unterstützung durch die Betriebsberater der Landwirtschaftskammer.
Von Karl Brodschneider