73-10 Orts- und Stadtkernförderung
Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen
2. Aufruf zu Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäude in Orts- und Stadtkernen in ländlichen Gebieten (unter 30.000 Einwohner:innen)
Einreichfrist: 4. November 2024 bis 31. Jänner 2025
Was wird gefördert?
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen in die Fördergegenstände 2, 3 und 4 mit dem Inhalt einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Erdgeschossproblematik bei der Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage zu leisten. Hierbei handelt es sich um Flächen in Gebäuden, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften und Juristische Personen (inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände)
Aufruf:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/73-10-bml/aufrufe-und-fristen
Neuer Folder: Förderung zur Ortsbelebung
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Mail: abteilung10@stmk.gv.at
Christian Gummerer, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
+43 (316) 877-6989