Japankäfer - Popillia japonica
Der Japankäfer ist ein invasiver Schädling mit einem breiten Wirtspflanzenkreis, der sich zunehmend im europäischen Raum verbreitet. In der EU ist er als prioritärer Quarantäneschädling gelistet und das Auftreten des Käfers ist meldepflichtig.
Der Japankäfer, Popillia japonica, ist für die menschliche Gesundheit ungefährlich, an Pflanzen richtet er allerdings große Schäden an. Bis zu 300 Wirtspflanzen sind derzeit bekannt. Er ist sehr gefräßig und kann unter anderem Weingärten, Obstanlagen, Gemüsekulturen kahlfressen. Die Larven des Japankäfers, sogenannte Engerlinge, fressen unterirdisch an den Wurzeln von Kulturpflanzen und können Wiesen und Rasenflächen großflächig schädigen, indem sie die Grasnarbe zerstören. Dieses Schadbild entspricht dem der Engerlinge des Mai- und Junikäfers.
Der Japankäfer stammt ursprünglich aus Japan und dem fernen Osten Russlands. In den 70er Jahren wurde der Japankäfer erstmals nach Europa (Azoren) eingeschleppt, am europäischen Festland wurde er zum ersten Mal 2014 in Italien (Lombardei) nachgewiesen, seitdem werden immer wieder Ausbrüche und Einzelfunde in der EU verzeichnet.
2023 wurde der Käfer erstmals nördlich der Alpen in Zürich-Kloten entdeckt, sowie in Lignano (Region Friaul-Julisch Venetien). In Österreich wurde bisher noch kein Japankäfer gefunden.
Es wird angenommen, dass die unbeabsichtigte Ausbreitung adulter Käfer per „Anhalter" („hitchhiker") entlang von Verkehrs- und Handelsrouten den wichtigsten Einschleppungspfad darstellt. Der Handel von Pflanzen mit Erdballen in dem sich Eiablagen, Larvenstadien oder Puppen des Käfers befinden könnten, ist ebenso ein möglicher Einschleppungspfad nach Österreich. Das Risiko einer dauerhaften Ansiedlung ist im Falle eines Ausbruchs sehr hoch. Die wesentlichen Wirtspflanzen in Österreich wären Wein und landwirtschaftliche Kulturen wie Mais und Sojabohne sowie verschiedene Obst- und Laubgehölze.
Weitere Informationen zum Japankäfer erhalten Sie auf pflanzenschutzdienst.at.
Die Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Japankäfers sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 geregelt. In Anhang I sind die Wirtspflanzen, die für den Japankäfer anfällig sind, gelistet.
Aussehen
Der Japankäfer gehört zur Familie der Blatthornkäfer. Er ist ca. 8-12 mm groß, der Brustteil ist metallisch grün gefärbt, die Flügeldecken schillern kupferfarbig. Seitlich am Hinterleib sind jeweils fünf weiße Haarbüschel erkennbar, zwei weitere Haarbüschel befinden sich am letzten Abdominalsegment
Maßnahmen um einer Ausbreitung entgegenzuwirken
Da der Japankäfer in der EU als prioritärer Schädling gelistet ist, müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Japankäfers durchgeführt werden (festgelegt in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584). Die Maßnahmen umfassen Importkontrollen von Wirtspflanzensendungen an Ersteintrittsstellen, z.B. am Flughafen Wien, durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) und die Kontrolle über die Freiheit von Wirtspflanzen im Handel, die von den Pflanzenschutzdiensten in den Bundesländern durchgeführt wird.
Ein wesentlicher Baustein zur Früherkennung eingeschleppter Käfer ist die Überwachung mittels Pheromonfallen. Dafür werden vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst Fallenlampions mit Lockstoffen in der Nähe von Containerterminals, Flughäfen und entlang von Verkehrswegen aufgestellt, da dort eine unbeabsichtigte Einschleppung am ehesten zu erwarten ist.
Finden Sie einen verdächtigen Käfer, kontaktieren Sie bitte umgehend den Amtlichen Pflanzenschutzdienst Steiermark. Für eine Erstabklärung sind Fotos sehr hilfreich.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A10 Land- und Forstwirtschaft
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
Tel. +43 316 877 6637
E-Mail: abt10-haidegg@stmk.gv.at