77-02-BML Zusammenarbeit
2. Aufruf zu Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung, Stärkung kurzer Versorgungsketten und Märkte unter Berücksichtigung von Klimawandelanpassung und Digitalisierung im Bundesland Steiermark - Lokale Märkte/Absatzförderung
Einreichfrist: 11.Nov.2024 bis: 31.Jan.2025
Was wird gefördert?
Die inhaltliche Themenbereichszuordnung "Lokale Märkte/Absatzförderung" knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 "Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen" der ausgelaufenen Förderperiode LE 14-20 an. Die Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette ist dabei aber nicht mehr an eine spezifische Definition und die Festlegung von Bedingungen für den "lokalen Markt" oder die "kurze Versorgungskette" gebunden.
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:
- Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit und Vernetzung von Aktuer:innen und Unternehmen
- Innovieren und erweitern bestehender Netze und Plattformen
- Implementieren digitaler Instrumente zur Markterweiterung sowie der Klimawandelanpassung
- Maßnahmen der Klimawandelanpassung zur Sicherung der Produktionsketten
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften und Juristische Personen (inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände)
Aufruf:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-02-bml-zusammenarbeit/aufrufe-und-fristen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Mail: abteilung10@stmk.gv.at
Christian Gummerer, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
+43 (316) 877-6989