Bodenreform
Ziel der Bodenreform ist die Anpassung der gegebenen Bodenbesitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse an die geänderten sozialen oder wirtschaftlichen Bedürfnisse.
Dazu kann, im öffentlichen Interesse einer bestmöglichen Nutzung des Produktionsmittels Boden, eine Planung des ländlichen Raums und die verwaltungsbehördliche Umsetzung dieser Planung durchgeführt werden.
Im Gegensatz zu Förderungen, also der Gewährung öffentlicher Geldmittel zur Erreichung bzw. Unterstützung gewünschten Verhaltens der Bewirtschafter, erfolgt durch die Bodenreform eine zielgerichtete Neueinteilung des ländlichen Raums.
Dazu bezweckt das Almschutzgesetz die Erhaltung der Almen, das Agrargemeinschaftengesetz eine bestmögliche gemeinsame Bewirtschaftung des Gemeinschaftsgebietes oder die Übertragung der Anteile in Einzeleigentum, das Bringungsrecht die notwendige Erschließung der Grundstücke, das Einforstungsrecht die gesicherte Ausübung der Nutzungsrechte auf fremden Grund, das Siedlungsrecht die Stärkung bäuerlicher Betriebe und das Zusammenlegungsgesetz die Bereinigung ungünstiger Parzellengefüge.
Durchgeführt werden die Verfahren von der Agrarbezirksbehörde für Steiermark. In zweiter Instanz ist das Landesverwaltungsgericht für Steiermark zuständig.