Waldbauliche Beratung
Allgemein:
Im Rahmen der Forstaufsicht und im Zusammenhang von Anfragen von Waldbesitzern bzw. bei Anträgen um waldbauliche Förderung erfolgt durch
- die Landesforstdirektion bzw. durch
- den Forstdienst der Bezirksforstinspektionen der Bezirkshauptmannschaften
eine waldbauliche Beratung von Waldeigentümern bzw. sonstigen Interessierten in Fragen der richtigen und zeitgemäßen Bewirtschaftung der Wälder, wobei insbesondere die Erhaltung der Standortgüte und die Sicherung der überwirtschaftlichen Funktionen der Wälder besonders beachtet wird.
Die waldbauliche Beratung umfasst vor allem folgende Schwerpunktthemen:
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Neu- Wiederaufforstung mit Baumarten, die für die Erhaltung und Verbesserung der Funktionen des Waldes (Nutz-Schutz-Wohlfahrts- und Erholungsfunktion) erforderlich sind.
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Pflegemaßnahmen in der Jugendphase von der Mischwuchsregelung bis zur Durchforstung.
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Einleitung bzw. Förderung von Naturverjüngungen durch gezielte kleinflächige Nutzungsformen.
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Für eine erfolgversprechende Umsetzung der Maßnahmen ist die Beurteilung der Wildschadenssituation von wesentlicher Bedeutung und daher unter anderem ein Schwerpunktthema in der waldbaulichen Beratung.
Standortgerechte Wiederbewaldung und Neubewaldung | Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung des Schutzwaldes |
Natürliche Waldgesellschaften | Naturnahe Waldbewirtschaftung |