Förderung des Vorbereitungslehrganges zur Ablegung der Berufsreifeprüfung
Rechtsgrundlage
Die gegenständliche Richtlinie wird aufgrund § 10 Z. 3 des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes 2013 (StLWFöG) LGBl. Nr. 32/2013 und § 6 der „Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark", sowie aufgrund der „Allgemeinen Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und Forstwirtschaft" erlassen.
Zielsetzung
Ziel dieser Richtlinie ist die berufliche Weiterbildung der Absolventinnen/Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen, damit die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft gestärkt wird.
FörderungsempfängerInnen
Förderungswerber/-innen sind Absolventinnen/Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen.
Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme
Förderungswerber/-innen gemäß Punkt 3. mit positivem Fachschulabschlusszeugnis
o haben ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark,
o nehmen am Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung teil,
o haben die Kurskosten für zwei Module bezahlt.
Abwicklung
Antrag: Die Förderungswerber/-innen stellen einen Förderungsantrag bei der jeweiligen Fachschule und legen dem Antrag
o eine Kopie des positiven Abschlusszeugnisses der Fachschule
o eine Kopie des Meldezettels,
o einen Zahlungsnachweis über die Einzahlung der Kurskosten für zwei Module bei.
Um den Zuschuss für die weiteren zwei Module zu erhalten, ist nur mehr die Vorlage des Zahlungsnachweises über die Einzahlung der Kurskosten für diese zwei restlichen Module notwendig.
Termine: Anträge können zu zwei Terminen im Jahr gestellt werden:
o zwischen 1. April und 30. April jeden Jahres und
o zwischen 1. Oktober und 31. Oktober jeden Jahres.
Die jeweilige Fachschule überprüft die Anträge und leitet die vollständigen Daten der Förderungswerber/-innen in bearbeitbarer Form an die Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai bzw. 15. November zur Auszahlung weiter.
Die Förderungswerber/-innen erhalten eine Mitteilung über die genehmigte Förderung.