Schadorganismen
Notfallpläne
Gemäß Art. 25 der VO (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) sind von jedem Mitgliedstaat Notfallpläne für prioritäre Schädlinge zu erstellen. Diese Notfallpläne wurden von den zuständigen Behörden gemeinschaftlich erarbeitet und dienen der effizienten und zielorientierten Vorgehensweise bei Verdacht oder Befall von Schädlingen.
In Österreich gibt es einen generischen Notfallplan, welcher grundsätzliche Informationen beinhaltet, sowie darauf aufbauend schädlingsspezifische Notfallpläne.
Die erstellten Notfallpläne finden Sie unter: pflanzenschutzdienst.at